Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl I S. 915) hat die Gemeindevertretung am 25.01.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 21.886.200 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 22.364.200 € |
| mit einem Saldo von | -478.000 € |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
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| mit einem Fehlbedarf von | -478.000 €, |
| im Finanzhaushalt |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.169.300 € |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.453.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.289.000 € |
| mit einem Saldo von | -3.835.500 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.500.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.158.000 € |
| mit einem Saldo von | 2.342.000 € |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -324.200 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.500.000 € festgesetzt
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
1.950.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 410 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 410 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 365 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Gemäß § 100 HGO dürfen über- oder außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist,
| a) | im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 € je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes und |
| b) | im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 € je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Planansatzes |
mit vorheriger Zustimmung des Gemeindevorstandes geleistet werden. Der Gemeindevertretung ist davon alsbald Kenntnis zu geben. In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich.
Flieden, den 25.01.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 102, § 103 und § 105 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 - 4 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat — Fulda, 13.03.2023
des Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung
G e n e h m i g u n g:
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Flieden für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von
3.500.000, -- Euro
(in Worten: „drei Millionen fünfhundertausend Euro“)
2.
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Flieden vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
1.950.000, -- Euro
(in Worten: „eine Million neunhundertfünfzigtausend Euro“)
3.
in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Flieden vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von
600.000,-- Euro
(in Worten: „sechshunderttausend Euro“)
In Vertretung
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Flieden für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom
24. April 2023 bis 3. Mai 2023
im Rathaus in Flieden, Hauptstraße 36, in der Kämmerei (Erdgeschoss, Zimmer Nr. 25) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Michael Winter unter 06655/796-131 oder m.winter@flieden.de.
Er kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
montags, dienstags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Haushalt über die Seite www.flieden.de in der Rubrik Rathaus & Politik - Haushaltsplan online einzusehen.
Flieden, den 05. April 2023