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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung „Federwischer Straße 52“ in der Gemarkung Magdlos

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 02.03.2023 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die Vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die festgesetzten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Flieden, den 18.04.2023

gez.
Henkel
Bürgermeister