Die Amtszeit der bisherigen stellvertretenden Schiedsfrau Dr. Myriam Braun-Münker läuft im Juli 2024 ab. Da Frau Dr. Braun-Münker, die dieses Amt 5 Jahre wahrgenommen hat, sich nicht mehr zur Wahl stellt, sucht die Gemeinde Flieden Personen, die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen.
Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.
Die Schiedsperson ist aber keine Schiedsrichterin und kein Schiedsrichter und zu einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht berufen. Zwang zur Einigung darf sie nicht ausüben.
Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelten Sachen, die geduldige Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.
Nach § 3 des Hess. Schiedsamtsgesetzes müssen die Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann nicht bekleiden,
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
Wer also Interesse hat als Schiedsperson in der Gemeinde Flieden tätig zu sein, wende sich bitte bis zum 8. Mai 2024 an die Gemeindeverwaltung Flieden, Frau Sämann, Tel. 06655/796-213, s.saemann@flieden.de.
Flieden, 15. Mai 2024