Die nachstehende Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), in der derzeit gültigen Fassung vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), in Verbindung mit §§ 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 218) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) hat die Verbandsversammlung am 12.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 780.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 782.200 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 5.000 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Überschuss von — 2.800 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 91.400 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 31.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 50.000 EUR
mit einem Finanzmittelüberschuss von — 15.400 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden keine veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 5
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Flieden, den 12.03.2024
Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme
von Montag, den 29. April 2024
bis Mittwoch, den 08. Mai 2024
in der Außenstelle der Gemeinde Neuhof, Beethovenstraße 12, 36119 Neuhof zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus.
| Mo. 29.04.2024 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Di. 30.04.2024 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Do. 02.05.2024 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Fr. 03.05.2024 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Mo. 06.05.2024 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Di. 07.05.2024 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mi. 08.05.2024 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06655-970-442 oder per E-Mail unter info@fgu-fd-west.de.