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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes

für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2024

Die nachstehende Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), in der derzeit gültigen Fassung vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), in Verbindung mit §§ 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 218) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) hat die Verbandsversammlung am 12.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf —  780.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  782.200 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf —  5.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 0 EUR

mit einem Überschuss von  — 2.800 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 91.400 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  5.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  31.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf —  0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 50.000 EUR

mit einem Finanzmittelüberschuss von  — 15.400 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden keine veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

Flieden, den 12.03.2024

Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband
für das Kreisgebiet Fulda - West
gez. Tobias Schmidt, Verbandsvorsteher
EINSICHTNAHME

Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme

von Montag, den 29. April 2024

bis Mittwoch, den 08. Mai 2024

in der Außenstelle der Gemeinde Neuhof, Beethovenstraße 12, 36119 Neuhof zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus.

Mo. 29.04.2024

08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Di. 30.04.2024

08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Do. 02.05.2024

08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Fr. 03.05.2024

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo. 06.05.2024

08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Di. 07.05.2024

08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mi. 08.05.2024

08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06655-970-442 oder per E-Mail unter info@fgu-fd-west.de.

gez. Tobias Schmidt, Verbandsvorsteher