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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der HAUPTSATZUNG der Gemeinde Flieden

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. Nr. 8), hat die Gemeindevertretung in Flieden am 22.04.2026 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel I

§ 2 Ausschüsse

erhält in Absatz 1 folgende Fassung:

(1)

Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:

 

1.

Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss

 

 

(Kurzbezeichnung: Haupt- und Finanzausschuss)

 

 2.

Ausschuss für Bauen, Landwirtschaft, Umwelt und Dorfentwicklung

 

 

(Kurzbezeichnung: Bauausschuss)

 

3.

Ausschuss für Kultur, Sport, Brauchtum und alle Generationen

 

 

(Kurzbezeichnung: Kulturausschuss)

Artikel II

§ 3 Gemeindevertretung

erhält in Absatz 2 folgende Fassung:

(2)

Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf fünf festgelegt.

Artikel III

§ 4 Gemeindevorstand

erhält in Absatz 2 folgende Fassung:

(2)

Die Zahl der Beigeordneten beträgt sechs.

Artikel IV

§ 8 In-Kraft-Treten

Die 1. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

gez. Gärtner, Bürgermeister

(Siegel)