Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. Nr. 8), hat die Gemeindevertretung in Flieden am 22.04.2026 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
§ 2 Ausschüsse
erhält in Absatz 1 folgende Fassung:
| (1) | Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse: | |
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| 1. | Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss |
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| (Kurzbezeichnung: Haupt- und Finanzausschuss) |
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| 2. | Ausschuss für Bauen, Landwirtschaft, Umwelt und Dorfentwicklung |
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| (Kurzbezeichnung: Bauausschuss) |
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| 3. | Ausschuss für Kultur, Sport, Brauchtum und alle Generationen |
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| (Kurzbezeichnung: Kulturausschuss) |
§ 3 Gemeindevertretung
erhält in Absatz 2 folgende Fassung:
(2) | Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf fünf festgelegt. |
§ 4 Gemeindevorstand
erhält in Absatz 2 folgende Fassung:
(2) | Die Zahl der Beigeordneten beträgt sechs. |
§ 8 In-Kraft-Treten
Die 1. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(Siegel)