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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Heckenschnitt im Gemeindegebiet Flieden

Wie in jedem Jahr werden in den gesetzlich festgelegten Zeiträumen von Anfang Oktober bis Ende Februar Hecken und Bäume im gesamten Gemeindegebiet geschnitten und gepflegt. Diese Arbeiten werden je nach technischen Möglichkeiten entweder durch den Feldwegeverband, den gemeindlichen Bauhof, aber auch häufig durch Spezialfirmen ausgeführt. Da die Planung, Beauftragung und Abrechnung zentral durch das Bauamt der Gemeinde erfolgt, ist es zwingend notwendig, dass die Meldewege eingehalten werden, um eine doppelte Beauftragung oder z.B. Ausführung auf Fremdflächen zu verhindern. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, sind sämtliche Meldungen dem Ortslandwirt oder dem Ortsvorsteher mitzuteilen. Diese geben die Informationen dann entsprechend an das Bauamt weiter. Eine weitere Möglichkeit ist, die Meldung direkt an das Bauamt zu richten.

Es ist unbedingt davon abzusehen, die ausführenden Mitarbeiter vor Ort auf notwendige Schnitte oder Maßnahmen anzusprechen. Diese haben die Anweisung erhalten, künftig keine ungeprüften Aufträge mehr anzunehmen.

Die jeweiligen Ansprechpartner sind auf der Homepage der Gemeinde www.flieden.de oder im Fliedener Wochenblatt einsehbar.

Ihr
Christian Henkel
Bürgermeister