Die nachstehende Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), in der derzeit gültigen Fassung vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), in Verbindung mit §§ 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 218) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) hat die Verbandsversammlung am 09.05.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 712.900 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 710.900 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Ãberschuss von — 2.000 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 80.100 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 146.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 150.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 40.000 EUR
mit einem Finanzmittelüberschuss von — 44.100 EUR
festgesetzt.
§2
Kredite werden in Höhe von 150.000 € veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§5
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Flieden, den 09.05.2022
Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband
für das Kreisgebiet Fulda - West
gez. Tobias Schmidt, Verbandsvorsteher
Ich genehmige gemäß § 18 Abs. 1 KGG in Verbindung mit §§ 97a und 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2022 des Zweckverbands Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband für das Kreisgebiet Fulda-West vorgesehenen Kredite in Höhe von 146.000,-- Euro (in Worten: „einhundertsechsundvierzigtausend Euro").
Der in § 2 der Haushaltssatzung des Zweckverbands für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehene Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 150.000,-- Euro wurde auf 146.000,-- Euro reduziert. Die Begründung ist der Haushaltsverfügung zu entnehmen.
Der Haushaltsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 23. Januar 2023 bis Dienstag, den 31. Januar 2023 in der Außenstelle der Gemeinde Neuhof, Beethovenstraße 12, 36119 Neuhof zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus.
| Mo. 23.01.2023 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Di. 24.01.2023 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mi. 25.01.2023 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Do. 26.01.2023 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Fr. 27.01.2023 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Mo. 30.01.2023 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Di. 31.01.2023 | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06655-970-442 oder per E-Mail unter info@fgu-fd-west.de.