Der Winter hat nun endgültig Einzug gehalten. Aus diesem Grund möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zum Jahreswechsel auch die Räumpflicht für Straßen mit einseitigem Gehweg gewechselt hat:
Wer ist bei Straßen mit einseitigem Gehweg mit der Schneeräumung dran?
In 2024 und allgemein in Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer, der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke mit der Räumpflicht dran.
Bis zum Jahreswechsel waren die Eigentümer oder Besitzer, der gegenüberliegenden Grundstücke mit der Räumpflicht dran.
Flieden, den 2. Januar 2024