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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Flieden

für das Haushaltsjahr 2025

I. Haushaltssatzung der Gemeinde Flieden für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 26. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

23.180.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

23.780.000 €

mit einem Saldo von

-600.000 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Fehlbedarf von

-600.000 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.000.000 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.700.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

12.000.000 €

mit einem Saldo von

-9.300.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

9.000.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.000.000 €

mit einem Saldo von

8.000.000 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-300.000 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 9.000.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenim Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 15.260.000 € festgesetzt.

Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2026 7.960.000 € und auf das Haushaltsjahr 2027 7.300.000 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgelegt worden (Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.12.2024, veröffentlicht am 13.12.2024).

Danach betragen diese für das Haushaltsjahr 2025 (nachrichtlich):

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A) auf

320 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 v. H.

2. Gewerbesteuer auf  —  380 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Der veranschlagte Fehlbedarf im Ergebnishaushalt wird bei Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr mit Mitteln aus der - aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses - gebildeten Rücklagen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften ausgeglichen.

§ 9

(1)

Gemäß § 100 HGO dürfen über- oder außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist,

a)

im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 € je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes und

b)

im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 € je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Planansatzes

mit vorheriger Zustimmung des Gemeindevorstandes geleistet werden. Der Gemeindevertretung ist davon alsbald Kenntnis zu geben. In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich.

(2)

Ein erheblicher Fehlbetrag oder eine wesentliche Erhöhung eines veranschlagten Fehlbedarfs (§ 98 Abs. 2 Nr. 1 HGO) ist gegeben, wenn der entstehende Fehlbetrag oder die Erhöhung des veranschlagten Fehlbedarfs 10% der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts übersteigt.

(3)

Ein erheblicher Umfang im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 2 und 3 HGO liegt vor, wenn der Betrag der bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Aufwendungen 10% der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts oder 10% aller Auszahlungen des Finanzhaushalts übersteigt.

(4)

Unerhebliche Auszahlungen nach § 98 Abs. 3 Nr. 1 HGO liegen vor, solange die Auszahlungen weniger als 10% aller Auszahlungen des Finanzhaushalts betragen.

Flieden, den 26.02.2025

Der Gemeindevorstand
S i e g e l
Gärtner, Bürgermeister
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 102, § 103 und § 105 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 - 4 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat

des Landkreises Fulda

als Behörde der Landesverwaltung  — Fulda, 09.05.2025

G e n e h m i g u n g:

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Flieden für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

9.000.000,-- Euro

(in Worten: „neun Millionen Euro“)

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Flieden für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

15.260.000,-- Euro

(in Worten: „fünfzehn Millionen zweihundertsechzigtausend Euro“)

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Flieden für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

500.000,-- Euro

(in Worten: „fünfhunderttausend Euro“)

In Vertretung
S i e g e l
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter
III. Auslegung des Haushaltsplans

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Flieden für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom

19. Mai 2025 bis 27. Mai 2025

im Rathaus in Flieden, Hauptstraße 36, in der Kämmerei (Erdgeschoss,

Zimmer Nr. 25) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Christian Klüber unter 06655/796-131 oder c.klueber@flieden.de.

Er kann zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags, dienstags,

donnerstags und freitags von  — 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

dienstags und mittwochs von  — 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

donnerstags von  — 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Haushalt über die Seite www.flieden.de in der Rubrik Rathaus & Politik - Haushaltsplan online einzusehen.

Flieden, den 12. Mai 2025

DER GEMEINDEVORSTAND
gez. Gärtner, Bürgermeister