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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücker in die Gemeindevertretung aufgrund der Wahl der Beigeordneten in den Gemeindevorstand

Herrn Peter Lotz (CDU) hat sein Mandat in der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz tritt an die Stelle des ausgeschiedenen

Mandatsträgers der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU ist Herr Dominique Rieger, Taunusstr. 18, 36103 Flieden. Er tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle des ausgeschiedenen Mandatsträgers.

Herrn Stefan Gärtner (CDU) hat sein Mandat in der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz tritt an die Stelle des ausgeschiedenen

Mandatsträgers der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU ist Herr Marius Sievers, Im Gründchen 2, 36103 Flieden. Er tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle des ausgeschiedenen Mandatsträgers.

Herrn Friedhelm Weß (CDU) hat sein Mandat in der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz tritt an die Stelle des ausgeschiedenen

Mandatsträgers der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU. Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der CDU ist Frau Natascha Simon, Keutzelbücher Str. 10, 36103 Flieden. Er tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle des ausgeschiedenen Mandatsträgers.

Herr Christian Ackermann (FDK) hat sein Mandat in der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Nach § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz tritt an die Stelle des ausgeschiedenen

Mandatsträgers der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der FDK. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der FDK ist Herr Miro De Tommaso, Elsa-Brändström-Str. 10, 36103 Flieden. Er tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle des ausgeschiedenen Mandatsträgers.

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 Kommunalwahlgesetz gegeben. Ein Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Flieden durch jeden Wahlberechtigten binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung erhoben werden.

Flieden, 06.05.2026

Annette Möller
Gemeindewahlleiterin