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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde FliedenBebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof“ 1. Teiländerung und Erweiterung

Veranlassung und Ziel

Die Gemeinde Flieden beabsichtigt, durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof, 1. Teiländerung und Erweiterung die baurechtliche Grundlage zu schaffen, um den aktuellen Zustand des Lärmschutzwalls weiter zu entwickeln und dabei die Lärmschutzfläche um weitere Funktionen aufzuwerten. Da mit dem geänderten Konzept eine Verminderung der Kompensationswirkung einhergehen wird, ist eine Erweiterung der Streuobstfläche auf ca. 1 ha erforderlich.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand des Ortsteils Rückers. Der Geltungsbereich grenzt östlich an ein bestehendes Wohngebiet. Im Süden des Geltungsbereichs grenzen Flächen für Sportanlagen an. Im Westen und Norden liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Insgesamt umfasst der räumliche Geltungsbereich eine Gesamtgröße von ca. 2,3 ha und beinhaltet das folgende Flurstück in der Gemarkung Rückers: Flur 16, Flurstück 77.

Der Planbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof“ 1. Teiländerung und Erweiterung ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt:

Abb.:

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 5 „Am Rücker Hof“ 1. Teiländerung und Erweiterung

Bekanntmachung der Förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden hat in ihrer Sitzung am 29.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof“ 1. Änderung und Erweiterung der Gemeinde Flieden, Gemarkung Rückers einschließlich Begründungen und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen:

von Montag, den 03.07.2023 bis einschließlich Freitag, den 04.08.2023

im Bauamt (2. OG) der Gemeinde Flieden, Hauptstraße 36, 36103 Flieden während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Dienststunden sind:

Montag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 19:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Um Personenansammlungen möglichst auszuschließen, wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr.: 06655 796-0 gebeten.

Die Planunterlagen können während des Offenlagezeitraums auch auf der Homepage der Gemeinde Flieden unter https://www.flieden.de/seite/457816/bauleitplanung.html in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023 eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof“ 1. Teiländerung und Erweiterung gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Flieden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende umweltbezogene Information ist verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:

Umweltbericht (Regiokonzept 2023)

Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts auf die Eingriffsregelungen eingegangen.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind gem. § 4 (1) BauGB zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:

Natur und Landschaft:

NABU Flieden i. A. des NABU Landesverband Hessen, Wetzlar (25.01.2023)

  • Schafbeweidung im Sinne einer naturnahen und ökologische Grünpflege.
  • Anregung auf der geplanten Streuobstwiese an jedem 4. oder 5. Hochstamm einen Nistkasten anzubringen.
  • 2-4 Nistkästen können auch an geplanten Bäumen am Lärmschutzwall angebracht werden.
  • 2-3 Ansitzwarten für Greife
  • Meisenkästen aus langlebigem Holzbeton.
  • Für heimische Vogelarten unterschiedliche Einfluglochgröße und- formen.
  • Thema zukunftsfähige, wärmeresistente Bäume und Sträucher.
  • Zwei bis drei etwas größere Insektenhilfen für Wildbienen auf der Streuobstwiese.
  • Naturnahe Entsorgung von Schnittgut als Benjes-Hecke.
  • Zustand der Streuobstwiese, dauerhaft im guten Zustand durch ordnungsgemäße Pflege.
  • Sicherstellung von Feuchtbereichen (zum Trinken, Baden etc.). Integrierten auf der Sonnen- und Schattenseite.
  • Lichtverschmutzung durch die nahe Wohnbebauung und zu helle Straßenbeleuchtung ist zu vermeiden.
  • Auf Grünflächen Hundeverbotsschilder.

Straßenverkehrsbehörde Flieden (21.12.2023)

  • Bäume in entsprechenden Abständen zu Wegeparzellen setzen. Vorbeugen von Überbewuchs in das Lichtraumprofil der Wege.

Boden und Kulturgüter:

Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz - Wasserversorgung - Altlasten - Bodenschutz (20.01.2023)

  • Auf die Thematik Bodenverdichtung und Bodenversiegelung wird hingewiesen.
  • Hinweis auf Merkblatt „Bodenschutz für Bauausführende“.
  • Geringe Versiegelung und die Anlage einer Streuobstwiese wirken sich positiv auf die Bodenfunktion aus.

Landkreis Fulda, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz (27.01.2023)

  • Bei der Errichtung des Lärmschutzwalls wird von einer Verwertung und nicht von einer Entsorgung von Material ausgegangen.
  • Für den Einbau von Material in das technische Bauwerk sind Richtlinien einzuhalten.

Wasser:

Regierungspräsidium Kassel, Oberirdische Gewässer- Hochwasserschutz (22.12.2022)

  • Im Geltungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer und es liegt nicht in amtlich festgelegten Überschwemmungsgebieten.

Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz - Wasserversorgung - Altlasten - Bodenschutz (20.01.2023)

  • Plangebiet befindet sich außerhalb von amtlich festgesetzten und geplanter Wasser- und Heilquellenschutzgebiet.
  • Nach dem Regionalplan Nordhessen 2009 liegt es nicht im „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“.

Sonstige Hinweise:

Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz - Wasserversorgung - Altlasten - Bodenschutz (20.01.2023)

  • „Altflächen und Grundwasserschadensfälle“, Ablagerungen oder Altstandorte sowie Grundwasserschadensfälle sind nicht bekannt.

Amt für Bodenmanagement Fulda (25.01.2023)

  • Der Geltungsbereich liegt im Flurbereinigungsverfahren.

Deutsche Bahn AG (10.01.2023)

  • Vorsorglicher Hinweis auf die durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehende Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall).

Flieden, den 20.06.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Flieden
gez. C. Henkel (Bürgermeister)