Veranlassung und Ziel
Die Gemeinde Flieden beabsichtigt, durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof, 1. Teiländerung und Erweiterung die baurechtliche Grundlage zu schaffen, um den aktuellen Zustand des Lärmschutzwalls weiter zu entwickeln und dabei die Lärmschutzfläche um weitere Funktionen aufzuwerten. Da mit dem geänderten Konzept eine Verminderung der Kompensationswirkung einhergehen wird, ist eine Erweiterung der Streuobstfläche auf ca. 1 ha erforderlich.
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand des Ortsteils Rückers. Der Geltungsbereich grenzt östlich an ein bestehendes Wohngebiet. Im Süden des Geltungsbereichs grenzen Flächen für Sportanlagen an. Im Westen und Norden liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Insgesamt umfasst der räumliche Geltungsbereich eine Gesamtgröße von ca. 2,3 ha und beinhaltet das folgende Flurstück in der Gemarkung Rückers: Flur 16, Flurstück 77.
Der Planbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof“ 1. Teiländerung und Erweiterung ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt:
Abb.: | Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 5 „Am Rücker Hof“ 1. Teiländerung und Erweiterung |
Bekanntmachung der Förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden hat in ihrer Sitzung am 29.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof“ 1. Änderung und Erweiterung der Gemeinde Flieden, Gemarkung Rückers einschließlich Begründungen und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen:
von Montag, den 03.07.2023 bis einschließlich Freitag, den 04.08.2023
im Bauamt (2. OG) der Gemeinde Flieden, Hauptstraße 36, 36103 Flieden während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Dienststunden sind: | |
| Montag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
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| 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
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| 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
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| 14:00 Uhr - 19:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Um Personenansammlungen möglichst auszuschließen, wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr.: 06655 796-0 gebeten.
Die Planunterlagen können während des Offenlagezeitraums auch auf der Homepage der Gemeinde Flieden unter https://www.flieden.de/seite/457816/bauleitplanung.html in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023 eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof“ 1. Teiländerung und Erweiterung gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Flieden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende umweltbezogene Information ist verfügbar und Bestandteil der Offenlageunterlagen:
Umweltbericht (Regiokonzept 2023)
Der Umweltbericht ist nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB gegliedert und enthält Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter: Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter. Zudem wird im Rahmen des Umweltberichts auf die Eingriffsregelungen eingegangen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind gem. § 4 (1) BauGB zudem folgende umweltrelevante Stellungnahmen eingegangen:
Natur und Landschaft:
NABU Flieden i. A. des NABU Landesverband Hessen, Wetzlar (25.01.2023)
Straßenverkehrsbehörde Flieden (21.12.2023)
Boden und Kulturgüter:
Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz - Wasserversorgung - Altlasten - Bodenschutz (20.01.2023)
Landkreis Fulda, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz (27.01.2023)
Wasser:
Regierungspräsidium Kassel, Oberirdische Gewässer- Hochwasserschutz (22.12.2022)
Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz - Wasserversorgung - Altlasten - Bodenschutz (20.01.2023)
Sonstige Hinweise:
Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz - Wasserversorgung - Altlasten - Bodenschutz (20.01.2023)
Amt für Bodenmanagement Fulda (25.01.2023)
Deutsche Bahn AG (10.01.2023)
Flieden, den 20.06.2023