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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung der Gebührenordnung für das Standesamt der Gemeinde Flieden

Aufgrund des§ 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 G des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16.02.2023 (GVBl S. 90), und des § 5 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz vom 19. November 2008 (GVBl. I S. 964), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz und anderer Vorschriften vom 22.03.2018 (GVBl. S. 31), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden am 12.06.2024 folgende

2. Änderung der

Gebührenordnung für das Standesamt der Gemeinde Flieden

in der Fassung vom 01. Januar 2015

beschlossen:

Artikel I

§ 2 wird wie folgt geändert:

§ 2

Gebührensätze

(1)

Für die unter der Nummer 61312 in der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom 25.11.2009 (GVBl. I S. 462), zuletzt geändert am 07. 06.2013 (GVBl. S. 410), beschriebenen Amtshandlung wird folgende Gebühr festgelegt:

-

Vornahme der Eheschließung (§ 14 PStG) in den Amtsräumen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes Flieden

150,00 €

-

zuzüglich eines Nachtzuschlages in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr

100,00 €

-

Die Vornahme der Eheschließung außerhalb der Amtsräume des Rathauses an den gewidmeten Trauorten des Hüttnerguts „Lenzis“ in Flieden oder der Remise am DGH Schweben (ausschließlich im Zeitraum Mai - September) zuzüglich eines Zuschlages zur Abgeltung des Aufwandes

50,00 €

-

Die Nutzung der Remise des DGH Schweben inkl. Nebeneinrichtung (Toiletten, Einsatz Hausmeister)

50,00 €

(2)

Im Übrigen bleiben die Gebührensätze der jeweils geltenden Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport unberührt.

Artikel II

Die 2. Änderung der Gebührenordnung für das Standesamt der Gemeinde Flieden tritt am 01.07.2024 in Kraft.

Flieden, 12. Juni 2024

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Flieden

gez. Henkel, Bürgermeister

( Siegel )