Im Wege der Zwangsvollstreckung
soll am
Freitag, 17.07.2026, 10.30 Uhr,
im Amtsgericht Königstraße 38, Saal 1.120,
versteigert werden.
Das im Grundbuch von Rückers/F. Blatt 1386 eingetragenen Grundstücks lfd. Nr. 4 des Bestandsverzeichnisses:
lfd. Nr. 4: | Gemarkung Rückers/F. Flur 3 Flurstück 189/1 Gebäude- und Freifläche, Fliedener Straße 2 = 552 m². |
Der Versteigerungsvermerk wurde am 26.01.2023 in das Grundbuch eingetragen.
| Verkehrswert: | 140.000,00 € |
| Objektbeschreibung: | Wohn- und Geschäftshaus |
Laut Gutachten: bebaut mit einem älteren und mehrfach um- und angebauten Wohn- und Geschäftshaus mit erheblichen Leerstandsflächen im EG (ehern. Bäcker-Laden und ehemalige Backstube o.a.)
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragssteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt,
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs -getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de
Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:
Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen,
IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX,
unter Angabe des Kassenzeichens: 040220803017.