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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtsgericht Fulda - Vollstreckungsgericht – 5 K 49/22

Beschluss

Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 

Freitag, 17.07.2026, 09.00 Uhr,

im Amtsgericht Königstraße 38, Saal 1.120,

versteigert werden.

Die im Grundbuch von Rückers/F. Blatt 1386 eingetragenen Grundstücke lfd. Nr. 2 und 3 der ½ Miteigentumsanteil an dem im Grundbuch von Rückers/F. Blatt 1387 lfd. Nr. 2 eingetragenen Grundstücks

lfd. Nr. 2:

(Bl. 1386)

Gemarkung Rückers/F. Flur 3 Flurstück 192/3

Landwirtschaftsfläche, Fliedener Straße 4a = 563 m².

2.000,00 €

lfd. Nr. 3:

(Bl. 1386)

Gemarkung Rückers/F. Flur 3 Flurstück 192/4 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche,

Fliedener Straße 4a = 2.941 m².

116.000,00 €

lfd. Nr. 2:

Bl. 1387)

½ Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Rückers/F. Flur 3 Flurstück 193/6 Verkehrsfläche, Fliedener Straße = 240 m².

1,00 €

Gesamt:

118.001,00 €

Der Versteigerungsvermerk wurde in Blatt 1386 am 26.014.2023 und in Blatt 1387 am 25.11.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Die Verkehrswerte wurden durch Beschluss vom 17.04.2026 wie oben angegeben festgesetzt.

Objektbeschreibung; laut Gutachten lfd. Nr. 3:

-bebaut mit einem Wohnhaus (Einfamilienwohnhaus) und diversen Nebenanlagen; ehem. Landwirtschaftliches Anwesen als sog. Hofbebauung, tlw. umgenutzt und umgebaut; in einem zum Stichtag stark vernachlässigten und schadhaften Zustand-

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.

Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht.

Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgebe.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:

Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen,

IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX,

unter Angabe des Kassenzeichens: 040220503014.

gez.
Nentwig
Rechtspfleger