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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde FliedenBebauungsplan der Gemeinde Flieden Nr. 40 „Wohn- und Geschäftsquartier Bünnesch“

Bebauungsplan der Gemeinde Flieden Nr. 40 „Wohn- und Geschäftsquartier Bünnesch“

(Bebauungsplan nach § 13 BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V. m. dem beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB)
  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und
  • Beschluss über die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden hat in ihrer Sitzung am 21.06.2023 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 40 „Wohn- und Geschäftsquartier Bünnesch“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat die Gemeindevertretung den Beschluss über die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gefasst.

Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Nord-Westen und Süden: durch die Bahnstraße, Flurstücke 52/8 (tlw.),

im Nord-Osten: durch die Fliedener Straße, Flurstück 163/27(tlw.) und die Hauptstraße, Flurstück 146/6;

im Süd-Osten durch : durch Königreichallee, Flurstück 36/18 (tlw.),

Alle Flurstücke liegen in der Flur 11, Gemarkung Flieden.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,7895 ha.

Ziel und Zweck der Planung und Planverfahren

Gemäß den Grundsätzen der Bauleitplanung nach § 1 a BauGB, hier insbesondere dem schonenden Umgang mit Grund und Boden und damit der vorrangigen Entwicklung von Innenbereichsflächen ist es das städtebauliche Ziel der Gemeinde Flieden, solche Flächen einer baulichen Innenentwicklung und Nachverdichtung zuzuführen.

Für die geplante Bebauung des Plangebiets sind weitere Erschließungsmaßnahmen, wie z.B. Neubau von Erschließungsstraßen nicht erforderlich. Dabei wird die Eigenart des Gebietes als Wohn- und Geschäftsstandort durch die Planung nicht nur erhalten, sondern sogar noch gestärkt und weiterentwickelt.

Aufgrund der umgebenden Bebauung handelt es sich um eine städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung der zentrale Ortslage Flieden. Aus diesem Grund ist es mehrheitlich politischer Wille der Gemeinde Flieden, eine Nachverdichtung der Ortslage durch die veränderte und zeitgemäße Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Zudem wird das Angebot an zeitgemäßem Wohnraum in zentraler Lage der Gemeinde verbessert. Aus städtebaulicher Sicht ist eine Nachverdichtung im Bereich des Plangebietes eine sinnvolle und wünschenswert Entwicklung und gegenüber einer Bebauung auf der „grünen Wiese“ alternativlos.

Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13a Abs. 2 BauGB im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB anzuwenden. Demnach entfällt für Bebauungspläne nach § 13a BauGB zur „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Die Überwachung nach § 4c BauGB entfällt ebenfalls im beschleunigten Verfahren.

Im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB liegen die Entwürfe des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltsteckbrief

von Montag, 17.07.2023

bis einschließlich Montag, den 21.08.2023

im Bauamt, Vorraum, (2. OG) der Gemeinde Flieden, Hauptstraße 36, 36103 Flieden während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Dienststunden sind:

Montag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 Uhr - 19:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Um Personenansammlungen möglichst auszuschließen, wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr.: 06655 796-0 gebeten.

Die Planunterlagen können während des Offenlagezeitraums auch auf der Homepage der Gemeinde Flieden unter https://www.flieden.de/seite/457816/bauleitplanung.html in der Zeit vom 14.07.2023 bis einschließlich 21.08.2023 eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter

https://bauleit-planung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplans Nr. 40 „Wohn- und Geschäftsquartier Bünnesch“ gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Flieden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellung- nahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Flieden, 04.07.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Flieden
gez. C. Henkel
(Bürgermeister)