Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden hat in Ihrer Sitzung am 07.05.2024 die 2. Änderung der Förderrichtlinie der Gemeinde Flieden für den privaten Erwerb von Wohngrundstücken und leerstehenden Altbauten durch Familien mit Kindern („Kinderbonus“) beschlossen.
Die 2. Änderung der Richtline, die unter https://www.flieden.de/seite/140735/bauland-kinderbonus.html eingesehen werden kann, tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Flieden, 27.06.2024