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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gewässerunterhaltung dient dem Schutz vor Sturzfluten und Hochwasser - was jeder tun kann!

Auch die Region des Landkreises Fulda bleibt von Hochwasser- und Starkregenereignissen nicht verschont. Besonders im Frühjahr werden nah am Gewässer liegende Felder, Wiesen und Grundstücke durch Hochwasser überschwemmt. Oftmals sind Schneeschmelze, langanhaltende Niederschläge mit höherer Quellschüttung der Grund für übertretende Gewässer. Hinzu kommen die durch den Klimawandel immer häufiger vorkommenden Starkregenereignisse, die nicht an eine Gewässernähe gebunden sind. Die Auswirkungen solcher Ereignisse sind immens: Straßen und Unterführungen werden geflutet, Keller laufen voll wodurch Heizöllagerungen aufgeschwemmt werden und auslaufen können. Besonders durch mitgerissenes Treibgut entstehen Verklausungen an Engstellen, die dazu führen, dass das Wasser nicht mehr in ausreichendem Maße abfließen kann.

Hochwasser- und Starkregenereignisse lassen sich nicht vermeiden. Stattdessen müssen präventive Maßnahme eingeleitet werden, um drohende Schäden zu minimieren. Bei der Prävention kommt dem Gewässerrandstreifen eine besondere Bedeutung zu. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes und bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab dieser Oberkante und beträgt im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter. Der Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion des Fließgewässers, der Verminderung der stofflichen Einträge und ganz besonders der Sicherung des Wasserabflusses. So ist neben der Errichtung oder wesentlichen Änderungen von baulichen oder sonstigen Anlagen auch die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können, rechtlich untersagt. Hinsichtlich des Hochwasserschutzes soll vor allem durch Letzteres vermieden werden, dass der Gewässerquerschnitt (beispielsweise durch ungenehmigte Uferbefestigungen) minimiert wird, was bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen ein Aufstauen des Wassers mit anschließendem Überschwemmen anliegender Flurstücke zur Folge haben kann. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Fulda weist daher daraufhin, dass Ablagerungen wie Holz, Strohballen oder Grasschnitt aus Überschwemmungsgebieten und aus den Uferbereichen zu entfernen sind, um die Ableitungswege des Wassers frei zu halten.

Was kann ich als Bürger/In tun?
  • Halten Sie das Ufer und den Gewässerrandstreifen von Ablagerungen (Abfall, Grünschnitt) und baulichen Anlagen frei

  • Nehmen Sie keine ungenehmigten Ufersicherungen vor

  • Entsorgen Sie keinen Grünschnitt im oder am Gewässer

  • Achten Sie bei der Grundstückgestaltung auf versickerungsfähige Flächen und eine Abflussführung in risikoarme Grundstücksbereiche

  • Überprüfen Sie regelmäßig die Hausentwässerungsanlagen (Rückstauklappe und Dachentwässerung)

  • Sichern Sie - falls noch nicht bedacht - Gefahrgut und Heizöltanks

  • Informieren Sie sich, ob Ihr Anwesen in einem Überschwemmungsgebiet liegt (Link: www.geoportal.hessen.de)

  • Treffen Sie ggfs. Schutzvorkehrungen durch Staulamellen (Stichwort: Objektschutz)

  • Halten Sie gegebenenfalls eine handelsübliche Tauchpumpe vor