Der Winter hat nun endgültig Einzug gehalten. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass zum Jahreswechsel auch die Räumpflicht für Straßen mit einseitigem Gehweg gewechselt hat:
Wer ist bei Straßen mit einseitigem Gehweg mit der Schneeräumung dran?
In 2023 und allgemein in Jahren mit ungerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke mit der Räumpflicht dran.
Bis zum Jahreswechsel waren die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke mit der Räumpflicht betraut.
Sollten Sie weitere Fragen zur Schneeräumung haben, finden Sie die komplette Winterdienstveröffentlichung unter:
www.flieden.de/Downloads/Sonstiges/Winterdienstregelung
Flieden, den 17. Januar 2023