Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Gemeinde Flieden

Bebauungsplan der Gemeinde Flieden, Gewerbegebiet Südwest "Am Distelrasen“

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden hat in ihrer Sitzung am 09.09.2025 den Aufstellungsbeschluss über die Aufstellung des Bebuungsplans Flieden, Gewerbegebiet Südwest "Am Distelrasen" gefasst

Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke:

Gemarkung Höf und Haid, Flur 7, Flurstücke Nr. 32/1 tlw. Nr. 32/2 tlw., Nr. 33 tlw., 34 tlw., 36/1 tlw., 37/1 tlw. 38/1, 39/1.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,3 ha.

Ziel und Zweck der Planung und Planverfahren

Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Industriegebiets gemäß § 8 (1) BauNVO. Mit dem geplanten Vorhaben soll nicht nur das Angebot an Gewebefläche der Gemeinde Flieden erweitert werden, sondern auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde selbst wie auch in der Region beigetragen werden. Das Vorhaben stellt somit einen wichtigen und zentralen Baustein für die Gemeindeentwicklung in den nächsten Jahren dar. Gemäß § 1 (3) BauGB dient die Planung der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich.

Um dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) BauGB zu entsprechen, wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flieden durchgeführt (Parallelverfahren).

Flieden, den 19.09.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Flieden
gez. Gärtner (Bürgermeister)