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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Flieden

Bebauungsplan der Gemeinde Flieden, OT Magdlos, Sanierungs- und Entwicklungsgebiet Federwisch

(Bebauungsplan nach § 13 BauGB „Bebauungsplan der Innenentwicklung i.V. m. dem beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB)

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden hat in ihrer Sitzung am 09.09.2025 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Flieden, OT Magdlos, Sanierungs- und Entwicklungsgebiet Federwisch“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke: Gemarkung Magdlos, Flur 3, Flurstücke Nr. 43, Nr. 44 tlw. und Nr. 49.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,95 ha.

Ziel und Zweck der Planung und Planverfahren

Gemäß den Grundsätzen der Bauleitplanung nach § 1 i.V.m § 9 BauGB, hier insbesondere gem. § 9 Abs. 2 C BauGB soll zur Vermeidung oder Verringerung der Folgen von Störfällen für bestimmte Nutzungen, Arten von Nutzungen oder für nach Art, Maß oder Nutzungsintensität zu bestimmende Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen geregelt werden.

Für das im Geltungsbereich liegende Grundstück einer alten Produktionsstätte sollen, unter Berücksichtigung der Anforderungen von gesunden Wohn - und Arbeitsverhältnissen, Entwicklungsmöglichkeiten mit dem Ziel einer gebietsverträglichen Nutzung geregelt und gesichert werden.

Flieden, den 19.09.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Flieden
gez. Gärtner (Bürgermeister)