Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

Die Gemeinde Flieden hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), für die Trinkwassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen (TB) Langenau“die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.

Folgende Gemarkungen sind vom Wasserschutzgebiet vollständig oder teilweise betroffen:

  • Gemarkungen Buchenrod, Flieden und Magdlos der Gemeinde Flieden;
  • Gemarkung Rommerz der Gemeinde Neuhof.

Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage veröffentlichte Orientierungskarte einen Überblick.

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit vom 14. Oktober 2024 bis 13. Dezember 2024

bei dem

Gemeindevorstand der

Gemeinde Flieden

Hauptstraße 36

36103 Flieden

im Bauamt, Vorraum, 2. OG

zu folgenden Zeiten:

Montag, Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:

14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr

sowie bei dem

Gemeindevorstand der

Gemeinde Neuhof

Beethovenstraße 12

36119 Neuhof

im Erdgeschoss, Zimmer EG 09 (Besprechungsraum)

zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag:

08:00 - 12:30 Uhr und

14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 - 12:30 Uhr und

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:30 Uhr

zur Einsicht aus.

Zusätzlich können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 14. Oktober 2024, auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de, Rubrik Presse, dort: öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 HVwVfG).

Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 13. Januar 2025 schriftlich

oder zur Niederschrift beim

Regierungspräsidium Kassel

- Obere Wasserbehörde -

Hubertusweg 19

36251 Bad Hersfeld

unter Angabe des Geschäftszeichens (Gz.: RPKS - 31.2-79 j 631/163-2018/7) vorgebracht werden.

Hinweis für das Regierungspräsidium Kassel:

Besuche/Vorsprachen im Dienstgebäude des RP Kassel, Standort Bad Hersfeld, sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung (0561-106 2825) möglich.