Die Gemeinde Flieden hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), für die Trinkwassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen (TB) Langenau“die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.
Folgende Gemarkungen sind vom Wasserschutzgebiet vollständig oder teilweise betroffen:
Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage veröffentlichte Orientierungskarte einen Überblick.
Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit vom 14. Oktober 2024 bis 13. Dezember 2024
bei dem
Gemeindevorstand der
Gemeinde Flieden
Hauptstraße 36
36103 Flieden
im Bauamt, Vorraum, 2. OG
zu folgenden Zeiten:
| Montag, Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr |
sowie bei dem
Gemeindevorstand der
Gemeinde Neuhof
Beethovenstraße 12
36119 Neuhof
im Erdgeschoss, Zimmer EG 09 (Besprechungsraum)
zu folgenden Zeiten:
| Montag, Dienstag, Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:30 Uhr |
zur Einsicht aus.
Zusätzlich können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 14. Oktober 2024, auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de, Rubrik Presse, dort: öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 HVwVfG).
Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 13. Januar 2025 schriftlich
oder zur Niederschrift beim
Regierungspräsidium Kassel
- Obere Wasserbehörde -
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
unter Angabe des Geschäftszeichens (Gz.: RPKS - 31.2-79 j 631/163-2018/7) vorgebracht werden.
Hinweis für das Regierungspräsidium Kassel:
Besuche/Vorsprachen im Dienstgebäude des RP Kassel, Standort Bad Hersfeld, sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung (0561-106 2825) möglich.