Aufgrund der immer wieder auftretenden Lärmbelästigung der Bewohner rund um das DGH Schweben und den damit verbundenen Beschwerden aus der Bevölkerung über dauerhaften Lärm in den Abend- und Nachtstunden wurde gemeinsam mit dem Gemeindevorstand und dem Ortsbeirat Schweben die Installation einer „Türüberwachung“ beschlossen, die nun installiert und in Betrieb genommen wurde.
Die Türen sind ab 21.45 Uhr geschlossen zu halten; ab diesem Zeitpunkt sind die Türen nur noch als Notausgangstüren zu nutzen; sollten sie dennoch geöffnet werden, ertönt ein Alarm, die Öffnungszeit wird registriert, der Vermieter behält sich vor, die Kaution einzubehalten.
Diese Maßnahme dient dem Lärmschutz zum einvernehmlichen Miteinander der feiernden Personen und der Anwohner.