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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung(gemäß, §§ 80 - 84 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

Verfahrensgebiet:

„K 88“

Gemeinde:

Flieden

Gemarkung:

Magdlos (0158) / Flieden (0095)

Flur:

4, 12 / 21, 22, 25

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

(gemäß, § 83 Abs. 1 BauGB)

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 19.10.2023 ist am 27.11.2023 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes fest­gelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke wer­den Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Flieden, Hauptstraße 36, 36103 Flieden, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Flieden, den 28.11.2023

gez.
Christian Henkel
Bürgermeister