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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinde Flieden1. Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof“

Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden hat in ihrer Sitzung am 06.05.2020 den Aufstellungsbeschluss über die 1. Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof“ im Ortsteil Rückers gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.08.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Gemeinde Flieden beabsichtigt, durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof, 1. Teiländerung und Erweiterung“ die baurechtliche Grundlage zu schaffen, um den aktuellen Zustand des Lärmschutzwalls weiter zu entwickeln und dabei die Lärmschutzfläche um weitere Funktionen aufzuwerten. Da mit dem geänderten Konzept eine Verminderung der Kompensationswirkung einhergehen wird, ist eine Erweiterung der Streuobstfläche auf ca. 1 ha erforderlich.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand des Ortsteils Rückers. Der Geltungsbereich grenzt östlich an ein bestehendes Wohngebiet. Im Süden des Geltungsbereichs grenzen Flächen für Sportanlagen an. Im Westen und Norden liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Insgesamt umfasst der räumliche Geltungsbereich eine Gesamtgröße von ca. 2,3 ha und beinhaltet das folgende Flurstück in der Gemarkung Rückers: Flur 16, Flurstück 77.

Der Planbereich ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den §§ 3, 4 und 4a BauGB aufgestellt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB liegen die Vorentwürfe des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht

von Montag, den 19.12.2022 bis einschließlich Freitag, den 27.01.2023

im Bauamt, Vorraum, (2. OG) der Gemeinde Flieden, Hauptstraße 36, 36103 Flieden während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Dienststunden sind:

Montag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Um Personenansammlungen möglichst auszuschließen, wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr.: 06655 796-0 gebeten. Hinweis: Vom 27.12.2022 bis zum 30.12.2022 bleibt das Bauamt wie auch die gesamte Gemeindeverwaltung der Gemeinde Flieden geschlossen. Die Einsicht vor Ort ist zu dieser Zeit nicht möglich.

Die Planunterlagen können während des Offenlagezeitraums auch auf der Homepage der Gemeinde Flieden unter https://www.flieden.de/seite/457816/bauleitplanung.html in der Zeit vom 19.12.2022 bis einschließlich 27.01.2023 eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis erfolgt auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Teiländerung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 5 „Am Rücker Hof“ gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Flieden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt wurde (§ 4b BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Flieden, den 05.12.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Flieden
gez. C. Henkel (Bürgermeister)