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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Abschaltung beleuchteter Werbeanlagen

Die Gemeinde Flieden weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen beleuchtete oder lichtausstrahlende Werbeanlagen in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens abgeschaltet werden müssen. Ausgenommen sind der Betrieb von Werbeanlagen während der Öffnungszeiten, die als Hinweise auf Gewerbe oder Beruf am selben Ort dienen, sowie der Betrieb von Werbeanlagen während Sport- und Kulturveranstaltungen. Wenn die Beleuchtung zur Vermeidung von technischen Schäden, zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann, ist der Betrieb der Anlagen möglich.

Wir machen darauf aufmerksam, dass auch im privaten Bereich zur Energieeinsparung, aber auch zum Natur- und Artenschutz nicht erforderliche Außenbeleuchtungen, insbesondere zu Dekorationszwecken, nachts ausgeschaltet werden sollten.

Ihr
Christian Henkel
Bürgermeister