Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind öffentliche Einrichtung der Gemeinde, für deren Inanspruchnahme Benutzungsgebühren nach § 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben erhoben werden. Über die Höhe des Gebührensatzes hat die Gemeindevertretung als zuständiges Rechtsetzungsorgan nach pflichtgemäßem Ermessen zu beschließen.
Für die kommenden Jahre 2024 und 2025 wurden die Benutzungsgebühren bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch ein Fachbüro neu kalkuliert und die errechneten Gebührensätze von der Gemeindevertretung am 13.12.2023 mit den nachfolgenden Satzungsänderungen beschlossen. Bei der Wasserversorgung erhöht sich die Gebühr für einen Kubikmeter Trinkwasser um 58 Cent und bei der Abwasserbeseitigung wird die Gebühr pro Kubikmeter Abwasser um 70 Cent gesenkt. Die Grundgebühren in beiden Bereichen bleiben bei der Zählergröße Q3 (MID) 4 (früher: QN 2,5) unverändert. Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser verringert sich um 4 Cent pro m² versiegelte Fläche.
Nachfolgend werden die von der Gemeindevertretung beschlossene
öffentlich bekannt gemacht.
Flieden, 14. Dezember 2023