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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Flieden-Süd A 66

Im Flurbereinigungsverfahren Flieden-Süd A 66 (UF 1951) lade ich alle Teilnehmer gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) - in der derzeit geltenden Fassung - zu einer Teilnehmerversammlung am

Donnerstag, den 05.03.2026 um 18:00 Uhr

in das Dorfgemeinschaftshaus Schweben,

Höhenstraße 6 in 36103 Flieden

ein.

Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten.

Tagesordnung
  1. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
  2. Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Hinsichtlich der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird auf folgendes hingewiesen:

Am 07.02.2012 wurde der aus sechs Mitgliedern (§ 21 Abs. 1 FlurbG) und sechs Stellvertretungen (§ 21 Abs. 5 FlurbG) bestehende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Daher ist der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.

Die Teilnehmenden des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z. B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Bekanntmachung

Diese Einladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Flieden, Kalbach, Neuhof und der Stadt Schlüchtern sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Steinau a. d. Straße und Eichenzell öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus sind diese Einladung und zwei Übersichtskarten des Flurbereinigungsgebietes über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/UF1951 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Fulda, den 28.01.2026

Amt für Bodenmanagement Fulda
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
gez. Witte
(Verfahrensleiter)