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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Für eine gültige Stimmabgabe sind einige Punkte zu beachten.

Die Briefwahl besteht aus folgenden Unterlagen:
  • Wahlschein
  • Stimmzettel
  • ein roter Briefwahl-Umschlag
  • ein weißer Stimmzettel-Umschlag
  • Wegweiser für die Briefwahl (Anleitung)
  1. Stimmzettel ausfüllen: Geben Sie Ihre Erst- und Zweitstimme ab.
  2. Stimmzettelumschlag verschließen: Legen Sie den Stimmzettel in den weißen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
  3. Wahlschein unterschreiben: Unterschreiben Sie den Wahlschein in dem dafür vorgesehenen Feld. Damit bestätigen Sie, dass Sie den Stimmzettel selbst ausgefüllt haben. Ohne Unterschrift ist die Stimme nicht gültig.
  4. Wahlschein und weißer Umschlag in den roten Umschlag: Stecken Sie den verschlossenen weißen Umschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Briefwahlumschlag und verschließen diesen.
  5. Abschicken oder abgeben: Senden Sie den Wahlbrief per Post ab oder geben Sie ihn direkt im Rathaus ab bzw. werfen Sie diesen dort in den Briefkasten.