Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen
Für eine gültige Stimmabgabe sind einige Punkte zu beachten.
Die Briefwahl besteht aus folgenden Unterlagen:
- Wahlschein
- Stimmzettel
- ein roter Briefwahl-Umschlag
- ein weißer Stimmzettel-Umschlag
- Wegweiser für die Briefwahl (Anleitung)
- Stimmzettel ausfüllen: Geben Sie Ihre Erst- und Zweitstimme ab.
- Stimmzettelumschlag verschließen: Legen Sie den Stimmzettel in den weißen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
- Wahlschein unterschreiben: Unterschreiben Sie den Wahlschein in dem dafür vorgesehenen Feld. Damit bestätigen Sie, dass Sie den Stimmzettel selbst ausgefüllt haben. Ohne Unterschrift ist die Stimme nicht gültig.
- Wahlschein und weißer Umschlag in den roten Umschlag: Stecken Sie den verschlossenen weißen Umschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Briefwahlumschlag und verschließen diesen.
- Abschicken oder abgeben: Senden Sie den Wahlbrief per Post ab oder geben Sie ihn direkt im Rathaus ab bzw. werfen Sie diesen dort in den Briefkasten.