Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden hat in Ihrer Sitzung am 07.02.2024 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) - in der zurzeit geltenden Fassung - beschlossen, den gefassten Aufstellungsbeschluss für das nachstehende Gebiet sowie die gefassten Beschlüsse zu der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufzuheben bzw. einzustellen:
Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 40 (Entwurf) „Wohn- und Geschäftsquartier Bünnesch “ in Flieden
| Im Nord-Westen und Süden: | durch die Bahnhofstraße, Flurstück 52/8 (tlw.), |
| Im Nord-Osten: | durch die Hauptstraße, Flurstück 164/6; |
| Im Süd-Osten durch: | durch Königreichallee, Flurstück 36/18 (tlw.), |
Alle Flurstücke liegen in der Flur 9, Gemarkung Flieden.
Die öffentliche Bekanntmachung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 07.07.2023.
Die Grenze des Aufhebungsbeschlusses zum Bebauungsplan ist im Übersichtsplan dargestellt.
Flieden, den 19.02.2024