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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Flieden am 25. Februar 2024

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2024 das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis Flieden ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:

7.102

Zahl der Wählerinnen und Wähler:

4.490

63,22 %

Zahl der gültigen Stimmen:

4.381

Zahl der ungültigen Stimmen:

109

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd-Nr.

Familien- und Rufname

Träger des Wahlvorschlags

Stimmen

%

1

Gärtner, Christopher

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

3.356

76,60 %

2

Hess, Nicole

Alternative für Deutschland (AfD)

779

17,78 %

3

Künemund, Sebastian

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Eilitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PIRATEN)

246

5,62 %

Auf den Bewerber Christopher Gärtner, Rückerser Str. 10 a, 36103 Fliede sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Flieden gewählt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist zur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mind. jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahlteilgenommen hat nach Maßgabe des § 25 Hess. Kommunalwahlgesetz Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der o.g. Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Gemeinde Flieden, Wahlamt, Hauptstr. 36, 36103 Flieden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltende gemacht werden.

Flieden, 27. Februar 2024

Annette Möller
Gemeindewahlleiterin