Grebenau
Hinweise zur Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser
Angesichts der Ausbreitung des CORONAVIRUS gelten für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser folgende Regeln: • Der Mindestabstand von 1,50 Meter ist immer einzuhalten. • Die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts sind zu beachten. • Eine Teilnehmer-/Besucherliste (Name, Anschrift, Telefonnummer) zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu …