Die Friedhofsverwaltung der Stadt Geisa wurde Ende April 2025 von Zeugen darüber informiert, dass am 24. Januar 2025 gegen 14 Uhr an der Ulsteraue in der Nähe der „Blauen Brücke“ bei den Steinstufen vermutlich eine nicht genehmigte Flussbestattung durchgeführt wurde. Dabei wurde u.a. beobachtet, wie eine Urne in die Ulster entleert wurde.
Die Stadt Geisa und die Friedhofsverwaltung weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine derartige Bestattungsform in Deutschland gesetzlich verboten ist. Nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer besteht in Deutschland Friedhofspflicht, auch bekannt als Friedhofszwang. Dies bedeutet, dass Verstorbene grundsätzlich nur auf dafür vorgesehenen Friedhöfen beigesetzt werden dürfen. Ausnahmen, wie beispielsweise Seebestattungen, sind nur unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Friedhofspflicht dient dem Schutz der öffentlichen Ordnung, der Hygiene sowie der Wahrung der Totenruhe und der Trauerkultur. Sie stellt sicher, dass Angehörige einen festen Ort des Gedenkens haben und die Beisetzung in würdigem Rahmen erfolgt.
Aufgrund des Vorfalls einer vermutlich illegalen Flussbestattung hat die Stadt Geisa Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen dauern an. Bürger, die weitere sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich an die Stadtverwaltung zu wenden unter Kontakt: Stadtverwaltung Geisa, Telefon: 036967/69-0, E-Mail: info@geisa.de