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Geisaer Zeitung
Ausgabe 21/2025
Mitteilungen allgemein
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Die Wahlbehörde der Stadt Geisa informiert:

An alle Wahlberechtigten der Stadt Geisa

Briefwahl rechtzeitig beantragen

Am 23.11.2025 findet die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Geisa statt. In Kürze werden die Wahlbenachrichtigungskarten an die Wahlberechtigten versandt. Jeder Wahlberechtigte kann auch mit Briefwahl seine Stimme abgeben.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Briefwahl wird beantragt

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entweder durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte (das Geburtsdatum und die persönliche Unterschrift nicht vergessen)

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oder online:

auf der Internetseite der Stadt Geisa unter: www.geisa.de auf der Startseite

sowie unter > Aktuelles > Amtliches > Briefwahlantrag

Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Das Wahlbüro der Stadtverwaltung Geisa steht für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung, Tel. Geisa 69-131.

Steffen Bott
Wahlleiter