Wartburgkreis. Zur Förderung des Ehrenamtes im Wartburgkreis besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung aus den Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung beim Landratsamt Wartburgkreis zu beantragen. Nach den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind die Mittel beispielsweise für Ehrungen von Ehrenamtlichen, Dankeschön-Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit der Vereine sowie für Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, zu verwenden. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Organisationen, welche die Gemeinnützigkeit mittels Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nachweisen, können mithilfe eines Antrages ihr Anliegen vorstellen. Alle weiteren Informationen sowie das Antragsformular sind auf der Internetseite des Wartburgkreises unter https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/gesellschaft/ehrenamt abrufbar. Der Antrag muss bis spätestens 31. März mit aktueller Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes im Büro des Landrates vorliegen. Wird eine Zuwendung gewährt, sind die Mittel bis 31. Dezember des Jahres zu verbrauchen.
Seit 2025 wird die Antragsfrist vom 30. Juni auf den 31. März vorgezogen, um den Organisationen frühestmöglich das Geld bereitstellen zu können. Das Antragsformular kann über die Ansprechpartnerin für die Ehrenamtsförderung, Marlen Fischer (Telefonnummer 03695 615105, E-Mail: ehrenamt@wartburgkreis.de) angefordert werden. Sie steht bei Fragen gern zur Verfügung und gibt auch Hinweise zur Antragsstellung.