Winfried Büchel erläuterte die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der kommunalen Notfallvorsorge
Die Wehrleiter der Stadt Geisa und der Gemeinden Buttlar, Schleid und Gerstengrund wurden von Winfried Büchel und Tina Gruß-Nelkert über die Fortschreibung des Notfallplanes des Geisaer Landes informiert.
Geisa/Borsch. Vor einigen Tagen trafen sich die Wehrleiter des Geisaer Landes gemeinsam mit Stadtbrand- und Ortsbrandmeistern und den Bürgermeistern im „Borscher Hof" in Borsch, um gemeinsam die Überarbeitung des bestehenden Notfallplans zu beraten. Eingeladen dazu hatten die Stadt Geisa sowie die Gemeinden Buttlar, Schleid und Gerstengrund.
Geisas Bürgermeisterin Manuela Henkel hieß besonders die Referenten des Abends, Winfried Büchel und Tina Gruß-Nelkert, vom unterstützenden Ingenieurbüro willkommen. „Die Gefahrenlage seit der ersten Erarbeitung des Notfallplanes 2024 ist nicht besser geworden", betonte Henkel. Sie verwies dabei unter anderem auf zunehmende globale Risiken, mögliche Angriffe auf die sensible Infrastruktur sowie auf die wachsende Volatilität der Stromnetze.
Bereits vor rund zweieinhalb Jahren hatten die beteiligten Kommunen gemeinsam einen Notfallplan für drei Szenarien erarbeitet und erprobt: einen zehntägigen flächendeckenden Stromausfall, ein Starkregenereignis sowie ein Jahrhunderthochwasser. Neu aufgenommen wurde als vierter Schwerpunkt die geopolitische Entwicklung und deren mögliche Auswirkungen auf die Region. Dieser Plan soll nun überarbeitet, weiter konkretisiert und wieder geübt werden. Zudem soll die Bevölkerung wieder für mögliche Krisensituationen sensibilisiert werden.
In ihrem Fachvortrag erläuterten Winfried Büchel und Tina Gruß-Nelkert die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der kommunalen Notfallvorsorge. So verpflichtet das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) die Kommunen, Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen und fortzuschreiben. Daraus ergeben sich klare praktische Konsequenzen: Vorsorgemaßnahmen müssen organisatorisch vorbereitet und regelmäßig überprüft werden. Zuständigkeiten, Vertretungsregelungen und Meldewege müssen im Ernstfall belastbar funktionieren. Rechtssicherheit entsteht insbesondere durch klare Verantwortlichkeiten und eine lückenlose Dokumentation. „Bei örtlichen Gefahrenlagen liegt die Gesamteinsatzleitung immer beim Bürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person" erklärte Winfried Büchel. Er ging auch auf das Energiewirtschaftsgesetz ein, das Grundlagen für netzseitige Eingriffe bis hin zu möglichen Abschaltungen vorgibt. Auch das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) bildet einen wichtigen rechtlichen Rahmen.
Ein wirksamer Notfallplan muss nach den Ausführungen der Referenten auf die örtlichen Gegebenheiten und Ortsteile zugeschnitten sein. Er sollte frühzeitige Eskalationsstufen für Verwaltung und Bevölkerung vorsehen, strukturierte Stabsarbeit ermöglichen und dazu beitragen, Schäden zu begrenzen sowie die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern. Ebenso entscheidend ist eine nachvollziehbare und gerichtsfeste Dokumentation aller Maßnahmen. „Eine zentrale Rolle kommt dabei den Feuerwehren zu", so Büchel. „Feuerwehrhäuser fungieren im Ereignisfall in unserem Notfallplan als lokale Anlaufstellen und „Leuchttürme"". Sie sichern damit die Weitergabe von Informationen, gewährleisten Kommunikation und bieten der Bevölkerung erste Orientierung. Darüber hinaus können die Feuerwehren die Verwaltung bei Aufgaben unterstützen und Transporte organisieren.
„In die Notfallplanung von 2024 wurden zahlreiche Akteure einbezogen", berichtete Winfried Büchel. Dazu zählen neben den Feuerwehren und dem medizinischen Fachdienst auch Ärzte, Apotheken, der Bauhof, Wasser- und Abwasserverband, Energieversorger, Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe. Ziel der weiteren Abstimmung ist es, Verfügbarkeiten, mögliche Engpässe und Prioritäten frühzeitig zu erkennen, verbindliche Meldewege und Ansprechpartner festzulegen sowie Unterstützungsleistungen realistisch zu planen. „Letztlich können die Kommunen nicht alles regeln", betonte Manuela Henkel. Deswegen appelliere man auch immer an die Eigeninitiative und Vorsorge der Bürger.
Die Veranstaltung machte deutlich: Eine funktionierende Notfallvorsorge erfordert kontinuierliche Zusammenarbeit, klare Strukturen und regelmäßige Übungen zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit in Krisensituationen. In einem nächsten Schritt wollen die vier Kommunen alle Feuerwehrkameraden schulen, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchführen und eine Übung für den Krisenfall mit den verschiedenen Akteuren umsetzen.