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Geisaer Zeitung
Ausgabe 9/2025
Mitteilungen allgemein
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Gesetzesänderung

Neue Regelung für Passfotos zur Erstellung von Ausweisdokumenten ab Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Passfotos zur Beantragung von Ausweisdokumenten. Ziel dieser Änderung ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu verbessern und Manipulationen zu verhindern.

Was ändert sich?

Passfotos dürfen ab Mai nur noch digital bei den Passbehörden eingereicht werden. Ein ausgedrucktes Foto – etwa vom Fotografen – wird nicht mehr akzeptiert.

Woher bekomme ich mein digitales Passfoto?
  • Im Einwohnermeldeamt: Dort können Sie Ihr Passfoto direkt vor Ort anfertigen lassen. Die notwendigen Geräte werden den Gemeinden von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt.
  • Beim Fotografen: Auch registrierte Fotografen dürfen weiterhin Passfotos erstellen. Diese werden nicht mehr ausgedruckt, sondern verschlüsselt in eine gesicherte Cloud hochgeladen (über das sogenannte E-Passfoto-System).

Sie erhalten vom Fotografen einen QR-Code, den Sie zur Antragstellung mitbringen. Die Behörde ruft darüber das digitale Foto ab.

Aktueller Stand in Geisa:

Wie in vielen anderen Kommunen sind die neuen Geräte bislang noch nicht eingetroffen.

Übergangszeit:

In der Übergangszeit bis zum 31. Juli 2025 werden biometrische Passfotos in Papierform akzeptiert, bis das Aufnahmegerät in Betrieb genommen wird.