Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung des Abwasserverbands Ulmtal-Lahn

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2023 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan 2023

in der Zeit von 20.03.2023 bis einschließlich 27.03.2023

montags-donnerstags von 7:00 bis 16:00 Uhr

und freitags von 7:00-12:00 Uhr

im Betriebsgebäude der Kläranlage, Neue Kreisstraße, 35619 Braunfels-Tiefenbach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 06473-4128612 möglich.

Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. Nr.22/1995, I S. 503ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. Nr.28/2019, S.421ff) und in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbands Ulmtal Lahn am 14.02.2023 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem o von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.723.000,- € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

1.

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend, gelten Beträge

a.

alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,

b.

alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 10.000 €.

2.

Anstelle der Grenze von 10.000 € nach Abs. 1 Ziffer 2 gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen

a)

im Ergebnishaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird,

b)

bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereit- gestellten Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird.

Unerhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes. Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung.

§ 8

Die vorläufige Umlagenberechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit 3.012.750,- € festgesetzt und im Ansatz des Haushaltsplanes eingebracht. Die Berechnung der Mitgliedskommunen ist im separat dargestellt.

Braunfels, den 14.02.2023

Björn Hartmann
Verbandsvorsteher