Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2023 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan 2023
in der Zeit von 20.03.2023 bis einschließlich 27.03.2023
montags-donnerstags von 7:00 bis 16:00 Uhr
und freitags von 7:00-12:00 Uhr
im Betriebsgebäude der Kläranlage, Neue Kreisstraße, 35619 Braunfels-Tiefenbach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 06473-4128612 möglich.
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. Nr.22/1995, I S. 503ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. Nr.28/2019, S.421ff) und in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbands Ulmtal Lahn am 14.02.2023 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.579.710 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.579.710 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem o von | 0 € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 716.100 € |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 132.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.855.000 € |
| mit einem Saldo von | 1.723.000 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.723.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.146.000 € |
| mit einem Saldo von | 577.000 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 429.900 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.723.000,- € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
| 1. | Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend, gelten Beträge | |
| a. | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind, | |
| b. | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 10.000 €. | |
| 2. | Anstelle der Grenze von 10.000 € nach Abs. 1 Ziffer 2 gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen | |
| a) | im Ergebnishaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird, | |
| b) | bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereit- gestellten Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird. | |
Unerhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes. Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung.
§ 8
Die vorläufige Umlagenberechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit 3.012.750,- € festgesetzt und im Ansatz des Haushaltsplanes eingebracht. Die Berechnung der Mitgliedskommunen ist im separat dargestellt.
Braunfels, den 14.02.2023