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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden und Nachrücken von Gemeindevertretern

Das Mitglied der Gemeindevertretung, Herr Winfried Schauß, wohnhaft Am Loh 17, 35753 Greifenstein-Holzhausen, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14. März 2024, in den Gemeindevorstand eingeführt, so dass dessen Sitz in der Gemeindevertretung neu zu besetzen ist.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hier­mit fest, dass für den Obengenannten der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union - CDU - mit der höchsten Stimmenzahl nachrückt.

Als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl wurde Frau Oda Sabine Niehage-Gödde, Steinklepper Weg 1, Greifenstein-Nenderoth, angeschrieben. Frau Niehage-Gödde das Mandat angenommen.

Ich stelle fest, dass Frau Niehage-Gödde somit in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Greifenstein zur Gemeindever­treterwahl wahlberechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 1 % der Wahlberechtigten den Einspruch unterstützen.

Greifenstein, den 8. April 2024

Die Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Greifenstein
gez.
Sander