Durch den Tod des Mitgliedes des Gemeindevorstandes, Herr Harald Werner Herr, ehemals wohnhaft Rosengarten 3, 35753 Greifenstein-Ulm, ist dessen Sitz im Gemeindevorstand neu zu besetzen.
Gemäß § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 55 Abs. 4 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung stelle ich fest, dass die CDU von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Reihenfolge des Wahlvorschlages zur Wahl des Gemeindevorstandes zu ändern.
Gleichzeitig stelle ich hiermit fest, dass der nächste noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union - CDU -, nun Herr Winfried Schauß, Am Loh 17, 35753 Greifenstein-Holzhausen ist. Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt Herr Schaus somit als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU als Beigeordneter in den Gemeindevorstand nach.
Herr Schaus wurde in der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 14. März 2024 in sein Amt als Beigeordneter eingeführt.
Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Greifenstein zur Gemeindevertreterwahl wahlberechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 1 % der Wahlberechtigten den Einspruch unterstützen.
Greifenstein, den 8. April 2024