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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 16/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Jagdgenossenschaftsversammlung für die Jagdjahre 2021/22 und 2022/23 und 2023/24

Am Montag, den 06. Mai 2024 um 19.00 Uhr findet im „Alten Bahnhof“ in Beilstein eine Jagdgenossenschaftsversammlung für die Jagdjahre 2021/22 und 2022/23 und 2023/24 statt.

Hierzu lade ich alle Eigentümer, der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Greifenstein, Teiljagdbezirke Allendorf, Arborn, Beilstein, Greifenstein, Holzhausen, Nenderoth, Odersberg, Rodenberg, Rodenroth und Ulm gehörenden Grundstücke, recht herzlich ein.

Grundeigentümer, auf deren Fläche die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, gehören insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an und haben kein Stimmrecht.

Tagesordnung:

TOP 1:

Eröffnung und Begrüßung

TOP 2:

Genehmigung der Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 10. September 2021

TOP 3:

Rechenschaftsbericht des Vorstandes für die Jagdjahre 2021/22 bis 2023/24.

TOP 4:

Feststellung und Verabschiedung des Haushalts 2021/2022

TOP 5:

Bericht des Jagdgenossenschaftsausschussvorsitzenden

TOP 6:

Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2021/2022

TOP 7:

Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 2021/2022

TOP 8:

Feststellung und Verabschiedung des Haushalts 2022/2023

TOP 9:

Bericht des Jagdgenossenschaftsvorsitzenden

TOP 10:

Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2022/2023

TOP 11:

Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 2022/2023

TOP 12:

Feststellung und Verabschiedung des Haushalts 2023/2024

TOP 13:

Bericht des Jagdgenossenschaftsvorsitzenden

TOP 14:

Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2023/2024

TOP 15:

Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 2023/2024

TOP 16:

Anträge

TOP 17:

Genehmigung des Haushaltsplanes 2024/2025

TOP 19:

Wahl eines Stellvertreters/ einer Stellvertreterin für ein Vorstandsmitglied

TOP 20:

Verschiedenes

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

-

Alle teilnehmenden Jagdgenossen haben sich in eine Anwesenheitsliste unter Angabe ihres Grundbesitzes (Größe der bejagdbaren Fläche) einzutragen. Wir weisen darauf hin, dass Jagdgenossen, die erst nach dem Jahr 2016 Jagdgenossen geworden sind, dieses gem. § 4 der Satzung nachzuweisen haben (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug).

-

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.

-

Miteigentümer eines zum Jagdbezirk gehörenden Grundstückes können ihr Stimmrecht nur gemeinsam ausüben.

-

Jeder Jagdgenosse kann sich durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehendes Kind, Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen, sofern diese Personen voll geschäftsfähig sind. Die Anzahl der Vollmachten ist je Abstimmenden auf 5 begrenzt. Entsprechende Vordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Greifenstein

Erhältlich oder können auf der Internetseite der Gemeinde Greifenstein

(https://www.greifenstein.de/leben-in-greifenstein/forstwesen.html)

heruntergeladen werden, sowie auch die Satzung der Jagdgenossenschaft.

-

Anträge sind in schriftlicher Form bis zum 29. April 2024 beim Jagdvorstand z.Hd. des Jagdvorstehers Johann Ferber, Lindenhof in 35753 Greifenstein einzureichen.

gez.
Johann Ferber
Jagdvorsteher