Am Montag, den 06. Mai 2024 um 19.00 Uhr findet im „Alten Bahnhof“ in Beilstein eine Jagdgenossenschaftsversammlung für die Jagdjahre 2021/22 und 2022/23 und 2023/24 statt.
Hierzu lade ich alle Eigentümer, der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Greifenstein, Teiljagdbezirke Allendorf, Arborn, Beilstein, Greifenstein, Holzhausen, Nenderoth, Odersberg, Rodenberg, Rodenroth und Ulm gehörenden Grundstücke, recht herzlich ein.
Grundeigentümer, auf deren Fläche die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, gehören insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an und haben kein Stimmrecht.
| TOP 1: | Eröffnung und Begrüßung |
| TOP 2: | Genehmigung der Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 10. September 2021 |
| TOP 3: | Rechenschaftsbericht des Vorstandes für die Jagdjahre 2021/22 bis 2023/24. |
| TOP 4: | Feststellung und Verabschiedung des Haushalts 2021/2022 |
| TOP 5: | Bericht des Jagdgenossenschaftsausschussvorsitzenden |
| TOP 6: | Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2021/2022 |
| TOP 7: | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 2021/2022 |
| TOP 8: | Feststellung und Verabschiedung des Haushalts 2022/2023 |
| TOP 9: | Bericht des Jagdgenossenschaftsvorsitzenden |
| TOP 10: | Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2022/2023 |
| TOP 11: | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 2022/2023 |
| TOP 12: | Feststellung und Verabschiedung des Haushalts 2023/2024 |
| TOP 13: | Bericht des Jagdgenossenschaftsvorsitzenden |
| TOP 14: | Entlastung des Jagdvorstandes für das Jagdjahr 2023/2024 |
| TOP 15: | Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 2023/2024 |
| TOP 16: | Anträge |
| TOP 17: | Genehmigung des Haushaltsplanes 2024/2025 |
| TOP 19: | Wahl eines Stellvertreters/ einer Stellvertreterin für ein Vorstandsmitglied |
| TOP 20: | Verschiedenes |
| - | Alle teilnehmenden Jagdgenossen haben sich in eine Anwesenheitsliste unter Angabe ihres Grundbesitzes (Größe der bejagdbaren Fläche) einzutragen. Wir weisen darauf hin, dass Jagdgenossen, die erst nach dem Jahr 2016 Jagdgenossen geworden sind, dieses gem. § 4 der Satzung nachzuweisen haben (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug). |
| - | Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. |
| - | Miteigentümer eines zum Jagdbezirk gehörenden Grundstückes können ihr Stimmrecht nur gemeinsam ausüben. |
| - | Jeder Jagdgenosse kann sich durch ein mit schriftlicher Vollmacht versehendes Kind, Ehegatten, einen Elternteil oder einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen, sofern diese Personen voll geschäftsfähig sind. Die Anzahl der Vollmachten ist je Abstimmenden auf 5 begrenzt. Entsprechende Vordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Greifenstein |
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| Erhältlich oder können auf der Internetseite der Gemeinde Greifenstein (https://www.greifenstein.de/leben-in-greifenstein/forstwesen.html) heruntergeladen werden, sowie auch die Satzung der Jagdgenossenschaft. |
| - | Anträge sind in schriftlicher Form bis zum 29. April 2024 beim Jagdvorstand z.Hd. des Jagdvorstehers Johann Ferber, Lindenhof in 35753 Greifenstein einzureichen. |