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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Greifenstein im Nachgang zur Wahl des Ortsbeirats Holzhausen am 14. März 2021

Ausscheiden und Nachrücken von Ortsbeiratsmitgliedern

Das Mitglied des Ortsbeirates Holzhausen, Herr Winfried Schauß, Am Loh 17, 35753 Greifenstein, ist am 14.03.2024 als Beigeordneter in den Gemeindevorstand der Gemeinde Greifenstein nachgerückt.

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für den Obengenannten der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union - CDU - mit der höchsten Stimmenzahl, in den Ortsbeirat nachrückt.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wurde Herr Oliver Scharfenberg, Auf Jakobsgarten 2, 35753 Greifenstein, angeschrieben. Herr Scharfenberg hat das Mandat abgelehnt.

Somit wurde der nächste noch nicht berufene Bewerber der CDU mit der höchsten Stimmenzahl, Herr Steffen Droß, Hessenberg 1, 35753 Greifenstein, berufen. Herr Droß hat das Mandat angenommen. Ich stelle fest, dass Herr Droß in den Ortsbeirat Holzhausen nachrückt.

Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Holzhausen zur Ortsbeiratswahl wahlberechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberech­tigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 1 % der Wahlberechtigten den Einspruch unterstützen.

Greifenstein, 15.04.2024

Die Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Greifenstein
gez.
Sander