Die bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein gewählten Bewerber der Wahlvorschläge:
lfd. Nr. 11, Herr Winfried Schauß,
lfd. Nr. 2, Herr Reiner Seelhof,
lfd. Nr. 4, Herr Fred Schaffarz
lfd. Nr. 7, Herr Daniel Zugaj,
haben ihr Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt, da sie als Beigeordnete in den Gemeindevorstand gewählt wurden.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt jeweils der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein nachrücken:
lfd. Nr. 8, Herr Thomas Rupenthal, 1375 Stimmen.
lfd. Nr. 8, Frau Elke Droß, 1296 Stimmen
lfd. Nr. 10, Herr Peter Kreutzer, 1072 Stimmen
lfd. Nr. 13, Herr Gerhard Schaller, 991 Stimmen
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung, Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Marion Sander, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Greifenstein, 16.04.2026