Für die vielen engagierten Vereine und Initiativen in unserer Gemeinde gibt es gute Nachrichten:
Mit Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen entfällt die bisherige Anzeigepflicht für vorrübergehende Gaststättenbetriebe nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG).
Das bedeutet: Wenn Sie im Rahmen einer Veranstaltung Speisen oder alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten (z.B. bei Vereinsfesten, Jubiläen oder Märkten), müssen Sie dies künftig nicht mehr bei der Gemeinde anzeigen.
Die Befreiung gilt insbesondere für nicht gewinnorientierte Organisationen und Initiativen, zum Beispiel:
Unabhängig vom Wegfall der Anzeigepflicht sind weiterhin alle anderen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere:
Außerdem können im Einzelfall weiterhin Genehmigungen oder Prüfungen erforderlich sein, zum Beispiel bei:
Bitte beachten Sie, dass Behörden (z.B. Polizei oder Ordnungsbehörden) durch den Wegfall der Anzeige nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert werden. Eine eigenständige Abstimmung kann daher im Einzelfall sinnvoll sein.
Wir freuen uns, dass diese Neuerung das ehrenamtliche Engagement in unserer Gemeinde erleichtert und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren kommenden Veranstaltungen!
Bei Fragen zur weggefallenen Anzeigepflicht melden Sie sich gerne bei:
Anke Winkler
Bürgerservice
Tel.: 02779 - 91 24 30
E-Mail: anke.winkler@greifenstein.de
Für weitergehende Genehmigungen (z.B. verkehrsrechtliche Anordnungen etc.) wenden Sie sich bitte an:
Mario Bernhardt Leiter Fachbereich Bürgerservice
Tel.: 02779 - 91 24 31
E-Mail: mario.bernhardt@greifenstein.de