Das Mitglied des Ortsbeirates Beilstein, Herr Stefan Winter, Herborner Straße 24, 35753 Greifenstein, ist am 20.04.2023 von seinem Mandat zurückgetreten.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für den Obengenannten der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Beilsteiner Bürgerliste – BBL – mit der höchsten Stimmenzahl nachrückt.
Da der Wahlvorschlag keine weiteren Nachrücker mehr enthält, stelle ich fest, dass der freiwerdende Platz im Ortsbeirat Beilstein somit unbesetzt bleibt. Weiterhin stelle ich fest, dass der Ortsbeirat somit nur noch zwei Mitglieder hat und für die restliche Dauer der Wahlzeit aufgelöst ist (§ 82 Abs. 1 Satz 6 Hessische Gemeindeordnung).
Meine Feststellungen gelten gemäß § 34 Abs. 3 KWG mit Wirkung vom 20.04.2023.
Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Greifenstein zur Gemeindevertreterwahl wahlberechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (54 Personen) den Einspruch unterstützen.
Greifenstein, 02.05.2023