| Tarife | 2023 | 2024 | Steuersätze | Hebesatz 2023 | Hebesatz 2024 |
| Abwasserverband Mittlere Dill |
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| Grundsteuer A | 340 | 340 |
| Arborn/Nenderoth/Odersberg |
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| Grundsteuer B | 370 | 370 |
| Frischwasser €/cbm netto | 2,51 | 2,52 | Gewerbesteuer | 365 | 365 |
| Abwasser €/cbm | 5,26 | 5,30 |
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| Versiegelte Fläche €/qm | 1,01 | 0,75 |
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| Abwasserverband Mittlere Dill |
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| Greifenstein |
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| Frischwasser €/cbm netto | 2,51 | 2,52 |
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| Abwasser €/cbm | 2,46 | 2,42 |
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| Versiegelte Fläche €/qm | 0,66 | 0,61 |
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| Abwasserverband Ulmtal-Lahn |
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| All/Beil/Holz/RoBe/RoRo/Ulm |
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| Frischwasser €/cbm netto | 2,51 | 2,52 |
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| Abwasser €/cbm | 5,33 | 6,59 |
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| Versiegelte Fläche €/qm | 0,53 | 0,58 |
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Die Auslesung der installierten Funkzähler ist in der 1. Kalenderwoche 2024 erfolgt.
Da die digitalen Zähler den Zählerstand vom 31.12. speichern, wird exakt mit diesem Stand abgerechnet.
Die Jahresbescheide sind datiert auf den 23. Januar 2024. Der Versand erfolgt direkt durch das Rechenzentrum in Gießen.
Zahlen Sie zu den angegebenen Fälligkeitsterminen bitte ausschließlich die unter „Fälligkeitstermine im laufenden Jahr“ ausgewiesenen Summen.
Alle weiteren Daten sind Rechenwege oder rein informativ.
Wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung (Lastschriftmandat) erteilt haben, so erfolgt die Abbuchung zu den angegebenen Terminen. Gutschriften werden berücksichtigt.
Sollte Ihnen ausnahmsweise bis zur ersten Quartalsfälligkeit am 15.02.2024 kein Bescheid zugestellt worden sein bitten wir zu beachten, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides Zahlungen für die folgenden Zeiträume in Höhe der letzten Fälligkeit(en) zu leisten sind.
Auch für Objekte ohne Wasser- und Kanal-Abrechnung werden Jahresbescheide für Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (bebaute sowie unbebaute Grundstücke) mit Datum 23.01.2024 erstellt. Der Versand erfolgt direkt durch das Rechenzentrum in Gießen.
Die Jahresbescheide mit Datum 04.01.2024 wurden bereits zugestellt.
Die Jahresbescheide mit Datum vom 05.01.2024 wurden bereits zugestellt.
Bei Ende der Steuerpflicht (Abmeldung eines Hundes bzw. Wegzug aus der Gemeinde Greifenstein) ist die zugeordnete Hundesteuermarke dem Steueramt zurückzugeben.
Beachten und verwenden Sie für Überweisungen unbedingt das im Bescheid rechts oben angegebene vollständige Kassenzeichen.
Wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so erfolgt die Abbuchung zu den angegebenen Terminen.
Bitte nutzen Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens und erteilen Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung. Diese Zahlungsweise hat sich seit langem als zuverlässig und unkompliziert bewährt und vermeidet das Mahnverfahren (Mahngebühr mindestens 6,00 €).
Für Fragen zur Zahlungsweise oder Ihrem Steuerkonto steht Ihnen unsere Kassenleiterin, Frau Werdnik, gerne zur Verfügung.
Durchwahl 02779-912414
Zu Fragen bezüglich der Wasser- und Kanalabrechnung bzw. der Veranlagung Ihrer Grundbesitzabgaben wenden Sie sich bitte an unser Steueramt. Frau Schmidt und Frau Guckelsberger werden Ihnen gerne Auskunft erteilen.
Durchwahl 02779-912417 oder 02779-912418