Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
| 1. | Zahl der Wahlberechtigten | 5.331 |
| 2. | Zahl der Wählerinnen und Wähler | 3.487 |
| 3. | Zahl der gültigen Stimmen | 3.428 |
| 4. | Zahl der ungültigen Stimmen | 59 |
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegeben gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
| Lfd. Nr. | Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | % |
| 1 | Sander, Marion | Marion Sander | 2.037 (Ja-Stimmen) 1.391 (Nein-Stimmen) | 59,42 |
Frau Marion Sander hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und ist somit zur Bürgermeisterin der Gemeinde Greifenstein für die am 01.10.2024 beginnende Amtszeit von 6 Jahren gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 KWG Einspruch erheben.
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, ab dem Tag der Bekanntmachung des Wahlergebnisses der oben genannten Wahl, schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Greifenstein, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Greifenstein, 14.06.2024