Übersichtskarte 1 - Geltungsbereich des Bebauungsplanes (genordet, ohne Maßstab)
Übersichtskarte 2 - Zur Lage des Planungsgebietes im Raum
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Greifenstein hat am 19.02.2026 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Vor dem Kalk“ im Ortsteil Holzhausen sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. | ||
| (2) | Die Abgrenzung des Geltungsbereiches beinhaltet die Flurstücke: 1tlw., 3/1tlw. und 4tlw. und 6/3tlw. in der Flur 1 sowie die Flurstücke 37/11tlw., 37/12tlw., 57, 58, 59, 77/1tlw. und 108tlw. in der Flur 4. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Holzhausen. Der Geltungsbereich ist auch aus den beigefügten Übersichtskarten 1 und 2 ersichtlich und befindet sich nordöstlich der Beilsteiner Straße und nördlich des Mühlenweges am nordwestlichen Ortseingang von Holzhausen. | ||
| (3) | Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der wohnnahen Grundversorgung durch einen Standortwechsel der örtlichen Einzelhandelsnutzung (innerörtliche Verlagerung der Rewe-Filiale) im Bereich nördlich des Mühlenweges, sowie die Möglichkeit der untergeordneten Erweiterung der Verkaufsfläche aus Gründen der Modernisierung des Grundrisses und Aktualisierung eines zeitgemäßen Warenangebotes. Zur Ausweisung gelangt daher ein Sonstiges Sondergebiet i.S.d. § 11 BauNVO Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandel (Lebensmittel- und Getränkemarkt). Der Bebauungsplan ist nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt, sodass eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt. Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt über die Zuordnung einer Ökokontomaßnahme. | ||
| (4) | Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und zusammen mit den umweltrelevanten Stellungnahmen im Internet veröffentlicht und in der Verwaltung ausgelegt werden. | ||
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| Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen liegen vor: | ||
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| a) | Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag (Planungsbüro Fischer 06/2026). Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB: | |
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| • | Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung sowie Hinweise zur Betroffenheit von oberirdischen Gewässern. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt. |
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| • | Klima und Luft: Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima. |
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| • | Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung und Beschreibung eingriffsminimierender Maßnahmen und des Ausgleichs. |
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| • | Tiere und Artenschutzrechtliche Belange: Bestandsbeschreibung und Verweise auf gesetzliche Regelungen und eingriffsminimierende Maßnahmen zum Artenschutz. |
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| • | Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Keine direkte Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten (FFH-Gebiet) oder Landschaftsschutzgebieten. Auswirkungen auf die Schutzziele der Schutzgebiete sind nicht zu erwarten. Betroffenheit von sonstigen Schutzgebieten (Vogelschutzgebiet,) ist nicht gegeben. |
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| • | Biologische Vielfalt: Feststellung keiner erheblichen nachteiligen Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt bei Berücksichtigung der festgesetzten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. |
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| • | Landschaft: Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild, Eingriffsbewertung. |
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| • | Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Keine zusätzlichen erheblichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Nutzungen. Grundlegende Immissionsschutzrechtliche Konflikte sind nicht zu erwarten. Keine negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die Erholungsfunktion. |
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| • | Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern. |
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| • | Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung ist nicht zu erwarten. |
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| Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Die vorliegende Planung sieht für die Kompensation des Eingriffs Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit den Entwicklungszielen Blühwiese, Extensivgrünland und Versickerungsmulde innerhalb des Plangebietes vor. Das verbleibende Eingriffsdefizit wird durch Zuordnung einer Ökokontomaßnahme der Gemeinde Greifenstein ausgeglichen. Es werden 92.726 Punkte von der Maßnahme (Az. 2018-NK-10-002) Entbuschung und Pflege eines Magergrünlandes in der Gemarkung Greifenstein, Flur 2, Flurstück 44/2 dem Bebauungsplan zugeordnet. | |
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| Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können. | |
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| b) | Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor: | |
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| I. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PlanÖ, Stand 04/2026): | |
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| In Bezug auf Vögel, Reptilien und Tagfalter (Maculinea-Arten). | |
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| Im Fazit wird aufgeführt, das insgesamt nur geringe negative Auswirkungen des Vorhabens auf die Vogelwelt einzustufen sind. Eine Betroffenheit der Artengruppen Reptilien und der Tagfalter (Macilinea) kann hinsichtlich Artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG sicher ausgeschlossen werden. | |
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| c) | Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden (die wesentlichen Informationen werden aufgelistet): | |
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| Bundeswehr (02.06.2025): Hinweise zur einer stillgelegten Infrastrukturleitung. | |
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| Eisenbahn-Bundesamt (21.05.2025): Hinweise zu einer Bahnstromfernleitung und erforderlicher Schutzabstände. | |
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| Gemeinde Greifenstein - Umwelt (13.06.2025): Hinweise zur Artenauswahl bei den Anpflanzungsmaßnahmen, zu Außengestaltung des Grundstücks und zur Eingrünung. | |
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| Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Schotten (28.05.2025): Hinweise auf die Anbindung an die Landesstraße, zur Bauverbotszone und Baubeschränkungszone und weitere Hinweise zur Beleuchtung, Werbung und Fahrzeugbewegungen (mögliche Blendung). | |
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| IHK Lahn-Dill (12.06.2025): Hinweise zur Grundversorgung der ortsansässigen Bevölkerung und Zustimmung zur Verlagerung des Marktes. | |
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| Kreisausschuss LDK, Untere Bauaufsicht, Untere Immissionsschutzbehörde und Untere Denkmalschutzbehörde (06.06.2025): Hinweise zur Vermaßung der Plankarte, zur Festsetzung der Nutzung der Grundstücksfreiflächen, es werden keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte erwartet und es befinden sich keine Bodendenkmäler im Plangebiet. | |
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| Kreisausschuss LDK, FD Umwelt Naturschutz u. Wasser (12.06.2025): Hinweise zu Erforderlichkeit einer Alternativenprüfung, zu den Ausgleichsflächen, zum geschützten Biotop (Baumreihe an der Beilsteiner Straße), zum Artenschutz, zum Grundwasser, zum Abwasser und zur Versickerung von Niederschlagswasser, zu betroffenen Trinkwasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, zum Bodenschutz und möglichen schädlichen Bodenveränderungen. | |
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| Kreisausschuss LDK, FD Gefahrenabwehr / Brandschutz (28.05.2025): Hinweise zur erforderlichen Löschwasserversorgung, zu Rettungswegen und Aufstellflächen für die Feuerwehr, zum Hubrettungsfahrzeug, zu öffentlichen Verkehrsflächen und zu verkehrsberuhigten Bereichen, Zufahrten, Zuwegungen und Zubringer. | |
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| Landesamt für Denkmalpflege (12.06.2025): Keine Hinweise auf Bodendenkmäler. | |
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| RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (02.06.2025): Es liegen keine Erkenntnisse über Bombenabwurfgebiete und Kampfmittel im Plangebiet vor. | |
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| Regierungspräsidium Gießen (13.06.2025): | |
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| Dez. 31 Regionalplanung: Hinweise auf die raumordnerischen Vorgaben des RPM 2010 sowie LEP Hessen 4. Änderung sowie der Erforderlichkeit eines Zielabweichungsverfahrens. | |
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| Dez. 41.1 Grundwasser/Wasserversorgung: Hinweise auf die Wasserversorgung, auf die Versickerung von Niederschlagswasser, auf die Einbindung von Bauwerken ins Grundwasser sowie allgemein zu den Grundwasserständen und zur Umweltprüfung. | |
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| Dez. 41.2 Oberflächengewässer: Hinweise zu angrenzenden Gräben und zu Starkregenereignissen. | |
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| Dez. 41.4 Altlasten, Bodenschutz: Es liegen keine Eintragungen auf Altstandorte, Altlasten oder schädlichen Bodenveränderung sowie Grundwasserschadensfälle vor. Weitere Hinweise zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz, zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung. | |
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| Dez. 42.2 Abfallwirtschaft: Hinweise auf die Ersatzbaustoffverordnung sowie auf das Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“. | |
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| Dez. 43.2 Immissionsschutz: Zustimmung zur Planung. | |
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| Dez. 44.1 Bergaufsicht: Hinweise auf Bergwerksfelder und ehemaligen Bergbau. | |
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| Dez. 51.1 Landwirtschaft: Hinweise zur Wertigkeit der landwirtschaftlichen Böden, zur Agrarstruktur und zur Nachnutzung des bisherigen Standortes. | |
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| Dez. 53.1 Obere Naturschutzbehörde: Es sind keine Schutzgebiete betroffen. | |
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| Dez. 53.1F Obere Forstbehörde: Es wird auf die fehlende Eingriffs- und Ausgleichsplanung verwiesen. | |
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| Tennet TSO GmbH (15.05.2025): Hinweise zur nördlich verlaufenden Höchstspannungsfreileitung. | |
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| Öffentlichkeit/Bürger (13.06.2025): Hinweise zur Abwasserentsorgung des Plangebietes. | |
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| Die umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen (Gutachten) werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetzes behandelt sind, ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt. | |
| (5) | In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit - Entwurfsoffenlage) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung (Plankarten, Begründungen, Umweltbericht und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) in der Zeit vom | ||
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| 29.06.2026 - 31.07.2026 einschließlich | ||
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| im Internet unter der Adresse https://www.greifenstein.de/ unter der Rubrik Startseite -> Bauen + Gewerbe -> Bauen -> Aktuelle Bauleitplanverfahren veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine Auslegung der oben genannten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Greifenstein, Bauverwaltung, Herborner Straße 38, 1. Stock, 35753 Greifenstein-Beilstein. Jedermann hat während dieses Veröffentlichungszeitraumes die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per Email). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die Einsichtnahme ist während der allg. Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich. | ||
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| Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich. | ||
| (6) | Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. | ||
| (7) | Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. | ||
| (8) | Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt. | ||