Übersichtskarte: Lage des öffentlichen Geltungsbereichs zum Bebauungsplan "Ulmbachtalsperre, 1. Änderung" (Quelle: https://natureg.hessen.de)
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 13.05.2026 den Bebauungsplan „Ulmbachtalsperre“, 1. Änderung als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan einschließlich zugehöriger Begründung, wird nach Inkrafttreten gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt und kann auf dem zentralen Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.hessen.de und über die Homepage der Gemeinde Greifenstein (https://www.greifenstein.de/gewerbe-grundstuecksmarkt/aktuelle-bauleitplanung.html) eingesehen und abgerufen werden.
Ergänzend können die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein-Beilstein während den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Greifenstein, den 19.06.2026