Ausscheiden und Nachrücken von Ortsbeiratsmitgliedern
Das Mitglied des Ortsbeirates Beilstein, Herr Uwe Hasenpusch, Zum Eichholz 26, 35753 Greifenstein, ist am 07.07.2022 von seinem Mandat zurückgetreten.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit fest, dass für den Obengenannten der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Beilsteiner Bürgerliste – BBL – mit der höchsten Stimmenzahl nachrückt.
Da der Wahlvorschlag keine weiteren Nachrücker mehr enthält, stelle ich fest, dass der freiwerdende Platz im Ortsbeirat Beilstein somit unbesetzt bleibt.
Meine Feststellungen gelten gemäß § 34 Abs. 3 KWG mit Wirkung vom 25.07.2022.
Gegen meine Feststellungen kann jede im Wahlkreis Greifenstein zur Gemeindevertreterwahl wahlberechtigte Person gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei mir Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 1 % der Wahlberechtigten (54 Personen) den Einspruch unterstützen.
Greifenstein, 11.07.2022