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Mitteilungsblatt der Gemeinde Greifenstein
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd, Sinn, über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 22. November 2022 einstimmig den vorgelegten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzt.

Wirtschaftsplan

des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd in Sinn für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.

Aufgrund § 8, Ziff. 5 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd in der Fassung vom 01.01.2014, zuletzt geändert zum 01.01.2022 und des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 22.11.2022 wird die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wie folgt beschlossen:

1

Der Wirtschaftsplan für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen

in den Aufwendungen

Verlust

im Vermögensplan

in der Einnahme

in der Ausgabe

festgesetzt.

2

Der Grundbeitrag zur Deckung der nicht über die Wasserabnahmebeiträge gedeckten Kosten wird gem. § 27 Abs. 3 der Verbandssatzung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsmitglied

Angelburg

Aßlar

Breitscheid

Dietzhölztal

Driedorf

Ehringshausen

Eschenburg

Greifenstein

Herborn

Leun

Mengerskirchen

Sinn

Gesamt

3

Der Wasserabnahmebeitrag für die Wasserlieferungen wird wie folgt festgesetzt:

Für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023:

Verbandsmitglieder

für die Mindestabnahmemenge und die darüber hinausgehende Wassermenge

Nichtmitglieder

für die abgenommene Wassermenge

4

Eine Neuaufnahme von Krediten ist in Höhe von 30.000,00 € erforderlich.

Umschuldungen sind in Höhe von 769.600,00 € erforderlich.

5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Kalenderjahr 2023 zur Aufrechterhaltung des Betriebes in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

gez. Koch
Verbandsvorsteher
Bekanntmachung

Der vorstehende Wirtschaftsplan des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist erteilt.

Regierungspräsidium Gießen

Gz.: RPGI-13-03m0400/16-2015/30  —  Datum: 8. Dezember 2022

Bearbeiter/in: Miriam Peter  —  Tel. +49 641 303-2165

 —  Dokument Nr. 2022/1707028

Zustimmung

Hiermit erteile ich dem Wasserbeschaffungsverband Wasserwerke Dillkreis Süd mit Sitz in Sinn unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Zustimmung

1.

zu der in Ziffer 4 des Festsetzungsbeschlusses des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von

30.000,00 €

(in Worten: dreißigtausend Euro)

gemäß § 65 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) i. V. m. § 2 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) i. V. m § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);

2.

zu dem in Ziffer 5 des Festsetzungsbeschlusses des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehenen Höchstbetrag an Kassenkrediten, der im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, in Höhe von

500.000, -- €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 75 Abs. 3 WVG i.V.m. § 2 HWVG.

Im Auftrag (S)
Schneider
Regierungsdirektorin

Der Wirtschaftsplan 2023 liegt in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 01.02.2023 in der Geschäftsstelle des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd, Kirchstraße 12, 35764 Sinn, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Wasserbeschaffungsverband  — Sinn, 09.01.2023
Wasserwerke Dillkreis Süd  —  gez. Koch, Verbandsvorsteher